Datenschutz in der Arztpraxis II: Ende des Umschlagverfahrens – Sozialdaten direkt an den MDK
Nach den Bestimmungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind Krankenkassen verpflichtet, in bestimmten Sachverhalten eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Hierzu gehören insbesondere: Erbringung von Leis [...]