Ohne Einwilligung keine Kundenzufriedenheitsumfragen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (VI ZR 225/17), dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail grundsätzlich verboten ist. Der Fall Eine Firma verkaufte über Amazon Waren und übersandte dem Käufer via E-Mail die Rechnung. In dieser E-Mail sc [...]