Berichtigung

Die Berichtigung von personenbezogenen Daten

12.09.2022

Mal angenommen, Sie heißen mit Vornamen „Alexa“ oder „Siri“ – dann können Sie eine Namensänderung nach § 3 Abs. 1 NamÄndG anstreben und womöglich die Änderung Ihres Vornamens (durch Hinzuziehung eines zweiten Vornamens) erreichen. Denn zumindest in Niedersachsen [...]

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