Die Berichtigung von personenbezogenen Daten
Mal angenommen, Sie heißen mit Vornamen „Alexa“ oder „Siri“ – dann können Sie eine Namensänderung nach § 3 Abs. 1 NamÄndG anstreben und womöglich die Änderung Ihres Vornamens (durch Hinzuziehung eines zweiten Vornamens) erreichen. Denn zumindest in Niedersachsen [...]