10.000 Euro Schadensersatz – wer zu spät kommt …
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat dem ehemaligen Beschäftigten einer Feuerwerkskörperfabrik einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 09.02.2023 – Az. 3 Ca 150/21), da die Fabrik die verlangte Auskunft zur Datenverarbeitung [...]