Kein Freitagsstress mehr bei einer Datenpanne – die geplante neue Fristberechnung nach der Verfahrens-VO zur DSGVO
Art. 33 DSGVO sieht die Meldung einer Datenschutzverletzung (sog. Datenpanne) innerhalb einer 72-Stunden-Frist an die Datenschutzaufsichtsbehörde als Regelfall vor. Dies ist an und für sich bereits eine organisatorische Herausforderung für jeden Verantwo [...]