Rechtskräftig: Schmerzensgeld für rechtswidrige Videoüberwachung
Nach Rücknahme der Berufung ist in der vergangenen Woche ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main rechtskräftig geworden, mit dem Apple zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.500,- Euro an einen ehemaligen Mitarbeiter des Apple Stores H [...]