Schrei‘ vor Glück – wenn du auf Rechnung kaufen kannst
Die Norm § 6a BDSG dürfte wohl auch vielen Experten im Datenschutzrecht weitgehend unbekannt sein. Gleichwohl ist ihr Anwendungsbereich in mehreren Konstellationen der Internetnutzung eröffnet. § 6a Abs. 1 BDSG lautet: "Entscheidungen, die für den Betr [...]