Bundessozialgericht zum Sozialgeheimnis - Jobcenter in der Pflicht
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat gestern entschieden, dass Jobcenter gegen das Sozialgeheimnis verstoßen, wenn Sie den Leistungsbezug eines Kunden durch Kontaktaufnahme mit Dritten offenbaren. Im konkreten Fall hatte ein Jobcenter in Baden-W [...]